Wirtschaftsprüfung

Die Durchführung von Prüfungen erfordert ein umfangreiches Verständnis der Geschäftstätigkeit und des Umfeldes unserer Auftraggeber. Eine intensive Ausbildung sowie konsequente Fortbildung ist nötig, um diesen Anforderungen kontinuierlich zu genügen.

Den Anforderungen der externen Qualitätskontrolle –der sogenannten „peer review“- hatten wir uns bereits im Jahre 2005 erfolgreich gestellt. Jetzt wurde eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer zur Teilnahme am System der Qualitätskontrolle bis November 2017 ausgestellt.

Danach führen wir gesetzlich vorgeschriebene und freiwillige Prüfungen durch. Für Unternehmen aller Rechtsformen prüfen wir die Ordnungsmäßigkeit und die Zulässigkeit der Darstellung von wirtschaftlichen Sachverhalten. Unser Angebot umfasst somit u.a.

  • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (§ 267 HGB) aller Rechtsformen

  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung

  • Prüfungen in Umwandlungsfällen

  • Weitere Sonderprüfungen

  • Allgemeine Revisionsaufgaben